§ 203 StGB verbietet es faktisch. Mandanten- und Patientendaten in US-amerikanische KI-Cloud-Dienste zu geben ist nicht nur eine Datenschutzfrage, sondern ein Straftatbestand — unabhängig davon, wie DSGVO-konform der Anbieter wirbt. Wer das Berufsgeheimnis verletzt, haftet persönlich.
“EU-Server” reicht nicht. Das Berufsgeheimnis ist strenger als die DSGVO. Auch deutsche Cloud-Anbieter sind juristisch keine Lösung, solange Sie nicht eine nachweisbare Einwilligung jedes einzelnen Mandanten oder Patienten eingeholt haben. In der Praxis scheitert genau daran jedes klassische KI-Tool.
Der Druck wächst trotzdem. Wettbewerb, Fachkräftemangel und Mandantenerwartungen lassen sich mittelfristig nicht mehr ohne KI-Unterstützung auffangen. Die Frage ist nicht mehr, ob Sie KI einsetzen — sondern wie, ohne Ihre Zulassung zu riskieren.